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Rürup-Rente – wie sie funktioniert und für wen sie sich lohnt

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Autor
Pablo Wirth

Lesedauer: 5 Minuten

Die Rürup-Rente gilt im Verständnis vieler Bürger als private Rente für Selbstständige. Dieser in der Regel nicht gesetzlich rentenversicherte Personenkreis, hat mit der Rürup-Rente eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dass sich die Basisrente, wie sie fachlich korrekt heißt, im Kern immer auch schon an Angestellte richtete, ist dabei den wenigstens bekannt.

Geeignet für Selbständige und gutverdienende Angestellte und Beamte

Die Rürup- bzw. Basisrente gehört zur 1. Schicht der Altersvorsorge und unterliegt daher einigen Restriktionen, auf die ich am Schluss eingehe. Wie die gesetzliche Rente kann sie weder kapitalisiert noch beliehen werden und wird in der Rentenphase analog zu dieser besteuert. Und zwar ab 2040 vollständig mit ihrem gültigen persönlichen Steuersatz als Rentner. Man bezeichnet dies als nachgelagerte Besteuerung.
Im Gegenzug werden geleistete Beiträge während Ihres Berufslebens durch Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich freigestellt. Sofern ihr persönlicher Steuersatz im Berufsleben immer höher ist als in der Rentenphase, entsteht hierdurch für Sie ein Steuervorteil.

Die Rürup-Rente kann sich dadurch nicht nur für Selbstständige, sondern auch gutverdienende Angestellte und Beamte mit hohem persönlichem Steuersatz (2023 liegt dieser ab 62.810 € Jahreseinkommen bei 42 %) lohnen.
Dieser entscheidende Vorteil der Basisrente zeichnet auch die Riester-Rente aus. Allerdings ist der absetzbare Höchstbeitrag bei der Riester-Rente deutlich geringer und wird durch erhaltene Zulagen gekürzt. Aus diesem Grund ist eine Basisrente auch für Angestellte und Beamte interessant ist, die bereits eine Riester-Rente abgeschlossen haben.

Bis zu 26.528 € pro Jahr steuerlich absetzbar – erfahren Sie wie

Sie können 100% Ihrer Beiträge zur Basisrente bis zu einem Höchstbetrag von 26.527,80 € von der Steuer absetzen.
Der absetzbare Höchstbetrag richtet sich grundsätzlich nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West). Dieser ermittelt sich aus dem Beitragssatz (2022: 24,7 %) und der Beitragsbemessungsgrenze (2022: 103.800 €) der knappschaftlichen Rentenversicherung (West): 24,7 % x 107.400 € = 26.527,80 €

Dazu nun zwei Beispielrechnungen, einmal für einen Angestellten und einmal einen Selbstständigen.

Angestellter aus den alten Bundesländern, 63.000 € Bruttojahresverdienst, pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung (2023: Beitragssatz 18,6 %, Beitragsbemessungsgrenze West: 87.600 €).

  • Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 2022: 18,6 % x 63.000 € = 11.718 €
    • davon Arbeitnehmeranteil: 5.859 €
    • davon Arbeitgeberanteil: 5.859 €
  • Jährlicher Beitrag zur Basisrente z. B.: 4.800 € (400€ pro Monat)
  • Summe jährlicher Vorsorgeaufwendungen der 1. Schicht: 16.518 € (dieser Rechenschritt ist notwendig, um zu prüfen, ob Ihre Aufwendungen oberhalb oder unterhalb des Höchstbeitrags von 26.527,80 € liegen)

Von diesem Betrag ist nun der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder abzuziehen

16.518 € - 5.859 € = 10.659 €

Durch die Basisrente können also in Summe 10.659 € steuerlich abgesetzt werden, 4.800 € mehr als ohne.

Selbstständiger, nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung. Jährlicher Beitrag zur Basisrente: 12.000 € (1.000 € pro Monat). Dieser Betrag kann vollständig als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Vorteile und Restriktionen der Basisrente

Vorteile

  • Beiträge sind in sehr hohem Umfang steuerlich absetzbar
  • Vielfältige Anlageformen (klassisch, fondsgebunden etc.) – erfahren Sie hier mehr zu den Anlagekonzepten von Rentenversicherungen
  • In der Ansparphase pfändungs- und Hartz IV-sicher

Wie eingangs erwähnt, gibt es bei der Basisrente einige Restriktionen, die sich vornehmlich aus der Anlehnung an die gesetzliche Rente ergeben und denen die hohen steuerlichen Vorteile gegenüberstehen. Auf diese werde ich nun abschließend näher eingehen.

Restriktionen

  • Eine einmal abgeschlossene Basisrente kann nicht gekündigt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden. Einige Anbieter erlauben jedoch den Wechsel zu einem anderen Anbieter, was sich im Einzelfall lohnen kann
  • Die Basisrente kann nicht kapitalisiert werden. Wer einen Teil seines Rentenkapitals oder die Gesamtsumme zu Rentenbeginn ausbezahlt bekommen möchte, für den eignet sich die Privatrente eher
  • Da die Basisrente nicht kapitalisiert werden kann, sollten Sie bei fondsgebundenen Versicherungen auf einen hohen garantierten Rentenfaktor (mehr erfahren) achten. Diese sind nach langen Jahren niedriger Zinsen und aufgrund steigender Lebenserwartung jedoch insgesamt sehr niedrig. In der Folge müssen Sie sehr alt werden, damit sich Ihre Basisrente rentiert.
  • Die Basisrente kann nicht wie Vermögen beliebig vererbt werden. Im Todesfall können lediglich der Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder Leistungen aus der Basisrente erhalten. Hinzu kommt, dass dies gesondert durch Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes mit dem Versicherer vereinbart werden muss

Trotz dieser Restriktionen ist die Basisrente aufgrund Ihres Steuervorteils und ihrer vielfältigen Anlagenmöglichkeiten für Selbstständige eine gute Option. Für Angestellte und Beamte kommt sie in Frage, wenn im Rentenalter ein deutlich niedrigerer persönlicher Steuersatz erwartet wird. Sie sollte aber keinesfalls der einzige Baustein privater Altersvorsorge sein.


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