Riester-Rente – wie sie funktioniert und für wen sie sich lohnt

Autor
Pablo WirthDie Riesterrente ist der bekannteste Durchführungsweg für eine private Rentenversicherung und wird oft schlicht als Riestern bezeichnet. Riestern lohnt sich aufgrund der jährlichen Zulagen insbesondere für Familien mit Kindern.
Wer darf eigentlich riestern?
Voraussetzung für das Riestern ist, dass Sie als Angestellter (Regelfall) oder Selbstständiger (Ausnahmefall) pflichtversichert in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Beamte, Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten können riestern, obwohl sie keine Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Gleiches gilt auch für nicht pflichtversicherte Ehepartner. Diese sind mittelbar berechtigt, jedoch nur wenn der unmittelbar berechtigte Ehepartner selbst zum persönlichen Mindestbetrag riestert.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulagen?
Dabei entscheidet die Leistung des jährlichen Mindestbetrags von 4% des Bruttojahreseinkommens des Vorjahres (höchstens 2.100 € abzgl. der Zulagen) bei allen unmittelbar Berechtigten darüber, ob sie im laufenden Jahr die Zulagen in voller Höhe erhalten.
Dieser Betrag ist insofern nach unten begrenzt, als dass mindestens ein Sockelbetrag von 60 € pro Jahr zu leisten ist. Dies ist auch der Mindestbetrag für alle mittelbar Berechtigten.
Sind die o. g. Voraussetzungen erfüllt, sind folgende jährliche Zulagen möglich:
- Grundzulage: 175 € pro Person
- Kinderzulage (vor 2008 geboren): 185 €
- Kinderzulage (ab 2008 geboren): 300 €
Wichtig:Die Kinderzulage kann immer nur ein Elternteil erhalten.
Dazu ein Beispiel: Ein unmittelbar berechtigter Angestellter verdiente im Vorjahr 59.000 € brutto und hat zwei ab 2008 geborene Kinder, für die er die Kinderzulage erhält.
Vier Prozent seines Vorjahresbruttos ergäbe 2.360 €, jedoch ist der Mindestbeitrag nach oben auf 2.100 € gedeckelt. Diese Summe verringert sich außerdem um die Zulagen. In unserem Beispiel sind dies 175 € direkt für den Angestellten und 600 € für beide Kinder, macht in Summe 775 € an Zulagen. Als Mindestbeitrag verbleiben 1.325 €, was aufgerundet einem erforderlichen monatlichen Beitrag von 111 € entspricht:
(2.100 € - 175 € - 600 €)/12 ≈ 111 €
Mit einem monatlichen Beitrag von lediglich 111 € kommt der Angestellte aus unserem Beispiel dank der Zulagen somit auf eine Einzahlung von 2.100 € pro Jahr.
Steuervorteil der Riester-Rente greift vor allem bei Kinderlosen
Bis zu einer Höhe von 2.100 € können Riesterbeiträge darüber hinaus als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Wie hoch die daraus folgende Steuerersparnis ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Wichtig: Die erhaltenen Zulagen werden im Rahmen einer Günstigerprüfung durch das Finanzamt auf Ihren Steuervorteil angerechnet, also von diesem abgezogen. In unserem obigen Beispiel ist davon auszugehen, dass die Zulagen (775 €) die potentielle Steuererstattung übertreffen. Es wird dann keine weitere Erstattung durch das Finanzamt erfolgen.
Wäre der Angestellte aus unserem Beispiel kinderlos, würde er zwar weniger Zulagen bekommen, könnte aber den Steuervorteil nahezu voll ausschöpfen. Er müsste im Gegenzug aber auch pro Monat 50 € mehr Beitrag zahlen, um den Mindestbeitrag zu erreichen.
Vorteile und Restriktionen der Riester-Rente
Vorteile
- Staatliche Zulagen in Höhe von 175 € pro Person und 300 € (ab 2008 geboren) bzw. 185 € (vor 2008 geboren) pro Kind und Jahr
- Einzahlungen bis 2.100 € pro Jahr steuerlich absetzbar
- In der Ansparphase pfändungs- und Hartz IV-sicher
- Zum Renteneintritt können Sie sich bis zu 30% Ihres Vertragsguthabens auszahlen lassen. Wichtig: Dieser Betrag wird im Jahr des Zuflusses mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die verbleibenden 70 % müssen als Rente ausgezahlt werden (Ausnahme Wohn-Riester s. o.)
Auch bei der Riester-Rente gibt es wie bei der Rürup-Rente einige Restriktionen, die Sie berücksichtigen sollten.
Restriktionen
- Alle Riesterverträge müssen eine 100%ige Beitragsgarantie gewähren. Was auf den ersten Blick nach einem Vorteil klingt, schmälert Ihre Renditechancen. Näheres dazu finden Sie unter Anlagekonzepte für Ihre Rentenversicherungen.
- Anders als bei der Basisrente können Sie Ihren Riestervertrag zwar kündigen, allerdings werden dann alle erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile von Ihrem Vertragsguthaben abgezogen. Auf Erträge wird Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
- Versterben Sie vor Renteneintritt und soll Ihr Riester Guthaben an Ihre Erben ausgezahlt werden, greifen bzgl. der Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen die gleichen Regelungen wie bei einer Kündigung.
Förderunschädlich ist ausschließlich die Übertragung Ihres Riester Guthabens auf einen Riestervertrag Ihres Ehepartners. Durch Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes können Ihre Kinder darüber hinaus eine förderunschädliche Waisenrente erhalten. - Ein Hinterbliebenenschutz ist auch erforderlich, falls Ihre Riester-Rente auch nach Rentenbeginn vererbbar sein soll. Auf das Thema Hinterbliebenenschutz gehe ich im Rahmen meiner Altersvorsorgeberatung detailliert ein.