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Ratgeber & Wissen: Privatrente

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Autor
Pablo Wirth

Lesedauer: 2 Minuten

Die Privatrente: Flexibel in vielerlei Hinsicht

Die Privatrente gehört zur 3. Schicht der Altersvorsorge. Für diese Form der Altersvorsorge erhalten Sie in der Ansparphase keinerlei staatliche Förderung in Form von Steuernachlässen oder Zulagen. Dafür existieren hinsichtlich der Vererbung des Vertragsguthabens und der Kapitalverwendung bei Rentenbeginn keinerlei Restriktionen wie bei der Basis- und Riester-Rente. Sie können frei entscheiden, ob Sie sich zu Rentenbeginn ihr Kapital vollständig oder nur zum Teil auszahlen lassen.

Steuervorteile in der Rentenphase

Außerdem bietet die Privatrente in der Rentenphase den größten Steuervorteil der drei beschriebenen Durchführungswege. Sofern der Vertrag min. 12 Jahre bestand und Sie bei Beginn der Rentenzahlung bzw. Kapitalauszahlung min. 62 Jahre alt sind. In diesem Fall wird Ihre monatliche Rente nur mit dem Ertragsanteil bzw. Ihre Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. Was darunter genau zu verstehen ist und warum das ein großer Vorteil der Privatrente ist, erfahren Sie unter ETF Rentenversicherung vs. ETF Sparplan.


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