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Ratgeber & Wissen: So funktionieren Rentenversicherungen

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Autor
Pablo Wirth

Lesedauer: 5 Minuten

Eine Rentenversicherung ist deshalb eine Versicherung, weil sie das finanzielle Risiko der Langlebigkeit absichert. Sie leistet auch dann weiter, wenn ihr angespartes Kapital eigentlich bereits verzehrt ist.

Lebenslange Rente - so rechnen Versicherer

Anders als bei einer Sachversicherung, wie der Hausrat oder der Haftpflicht, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Leistungsfalls bei einer Rentenversicherung enorm hoch. Denn während die Sachversicherung nur im Schadensfall leistet, bezieht die große Mehrheit der Versicherten einer Rentenversicherung irgendwann Leistungen aus dieser. Der Versicherer kann daher keinen allgemeinen Beitrag kalkulieren, der sich aus der Umwälzung der voraussichtlichen Schadensfälle auf die Versichertengemeinschaft ergibt. Stattdessen muss der Beitrag individuell für jeden Versicherten nach dessen Bedarf berechnet werden.

Das heißt, für die spätere Rentenphase wird aus den monatlichen Beiträgen ein individuelles Kapital aufgebaut. Diesen sogenannten Sparanteil legt der Versicherer auf den Kapitalmärkten an. Neben dem Sparanteil kalkuliert der Versicherer einen Kostenanteil in den Beitrag ein. Mit diesem deckt er seine Verwaltungs- und Abschlusskosten.
Die Höhe der monatlichen Rente basiert auf dem zu Beginn der Rentenphase zur Verfügung stehenden Vertragsguthabens. Also der Summe aus Sparanteilen und Überschüssen sowie den daraus erzielten Erträgen. Damit die Rechnung aufgeht und jeder Versicherte eine lebenslange Rente erhält, kalkuliert der Versicherer bei der Berechnung der Rentenhöhe die perspektivische Lebenserwartung seiner Versichertengemeinschaft ein. In der Regel erfolgt dies mithilfe modifizierter Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung.

Überschüsse und Überschussbeteiligung

Überschüsse sind insbesondere bei klassischen Rentenversicherungen ein wichtiger Hebel für die spätere Rentenhöhe. Der Versicherer reicht diese zu 90 % an die Versichertengemeinschaft weiter. Er muss dies allerdings nicht sofort in voller Höhe tun, sondern kann einen Sicherheitspuffer abziehen, den der Versicherten zu Rentenbeginn als Schlussüberschuss erhält.
Es gibt grob gesagt drei Arten von Überschüssen:

  • Risikoüberschüsse, d. h. die Erhöhung der Lebenserwartung der Versichertengemeinschaft entwickelt sich schwächer als nach den für den Sicherheitszuschlag zugrunde gelegten Sterbetafeln
  • Kostenüberschüsse, d. h. die Verwaltungskosten des Versicherers fallen z. B. durch Rationalisierung oder Automatisierung niedriger aus als kalkuliert
  • Zinsüberschüsse, d. h. am Kapitalmarkt werden höhere Erträge erzielt, als mit dem ursprünglichen Zinssatz kalkuliert

Zinsüberschüsse fallen ausschließlich bei Rentenversicherungen an, die in irgendeiner Weise eine Garantieleistung bei Rentenbeginn enthalten. Sie machen dort bis zu 80% der Summe der Überschüsse aus. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ohne Beitragsgarantie fallen in der Ansparphase nur Risiko- und Kostenüberschüsse an. Was sich hinter hinter Garantieleistungen verbergen kann, erkläre ich Ihnen unter “Anlagekonzepte privater Rentenversicherungen“.

Rentenfaktoren als Wechselkurs zwischen Kapital und monatlicher Rente

Fondsgebundene Rentenversicherungen garantieren zu Vertragsbeginn keine monatliche Rente, sondern einen Rentenfaktor. Dieser stellt eine Art Wechselkurs zwischen Kapital und monatlicher Rente dar.
Er gibt an, wie viel Rente Sie je 10.000 € Vertragsguthaben erhalten. Haben Sie bspw. 100.000 € angespart, erhalten Sie bei einem Rentenfaktor von 20 eine lebenslange Rente in Höhe von 200 € monatlich. Bei einem Rentenfaktor von 25 sind es schon 250 €.

Formel: Monatliche Rente = Vertragsguthaben / 10.000 * Rentenfaktor

Doch Rentenfaktor ist nicht gleich Rentenfaktor. Zu unterscheiden ist zwischen aktuellem und garantiertem Rentenfaktor und bei letzterem zusätzlich, ob dieser weich oder hart ist. Hart ist er, wenn er vom Versicherer unter wirklich keinen Umständen mehr geändert werden darf.

Der aktuelle Rentenfaktor basiert auf den jeweils zum Betrachtungszeitpunkt gültigen Rechnungsgrundlagen. Diese beruhen auf dem gesetzlichen Höchstrechnungszins, den Kosten des Versicherers und und der Sterblichkeit. Er wird zu Rentenbeginn für Sie wichtig, wenn sich entscheidet, ob er höher ausfällt als ihr zu Vertragsbeginn vereinbarter garantierter Rentenfaktor.

Für den garantierten Rentenfaktor trifft der Versicherer Annahmen oder nimmt einen Sicherheitsabschlag vom bei Vertragschluss gültigen aktuellen Rentenfaktor vor. Der garantierte Rentenfaktor ist daher stets niedriger als der aktuelle Rentenfaktor.
Wichtig ist deshalb, dass Ihnen Ihr Versicherer eine Günstigerprüfung vertraglich zusichert. Das heißt, dass bei Vertragsbeginn der aktuelle Rentenfaktor herangezogen wird, sollte dieser über dem garantierten Rentenfaktor liegen.

Der Rentenfaktor sollte für Sie also eine große Rolle spielen. Neben der Anlageperformance und der Bonität des Versicherers ist er eines der Entscheidungskriterien bei der Anbieterwahl. Was das für Sie genau bedeutet, erläutere ich Ihnen selbstverständlich ausführlich im Rahmen der Altersvorsorgeberatung.


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